Der Selige Gerhard und seine „Unvergängliche Bruderschaft“

4. Der Selige Raimund du Puy
Autor der Ordensregel

Großmeister von 1120 – 1158

P814C5T10#yIS1161

Übersetzung: „RAIMUND DE PUY,
ERSTER GROSSMEISTER DES HEILIGEN ORDENS VON JERUSALEM

Raimund aus der alten und edlen Familie der Puy, aus dem Dauphiné, wurde im Jahr162 zum Rektor und ersten Meister gewählt. Er war der erste, der in Jerusalem ein Generalkapitel abhielt, in dem er die Versammlung der Spitalsbrüder in eine wahre religiöse Form brachte, die später von Gelasius und Calixtus II. bestätigt wurde. Er teilte die Brüder in drei Klassen ein: Ritter, Kapläne und Bedienstete. Nachdem er ihnen die Form des Mantels, der schwarz mit einem weißen Kreuz mit acht Spitzen war, vorgeschrieben hatte, gründete er die Miliz, damit sich seine Ritter nicht nur lobenswert um die Kranken kümmerten, sondern auch an den Expeditionen ins Heilige Land gegen die Ungläubigen teilnahmen, von denen er viele bemerkenswerte Siege errang. Er erhielt von König Roger von Sizilien besondere Privilegien und hatte die Ehre, dass ihm sein Orden von König Alfons von Aragon, der ohne Nachfolge starb, als Erbe dieses Königreichs hinterlassen wurde. Er war ein sehr tapferer Hauptmann und der klarste und berühmteste Meister, den sein Orden je hatte. Er starb im Jahr 1160 in Jerusalem nach 29 Jahren als Meister und wird neben Gerard dem Rektor unter den Seligen des Ordens gezählt.“

Der Orden des Hl. Johannes wählte 1120 Raimund von Puy (Raimundus Puteanus) zum Nachfolger des Seligen Gerhard.
Raimunds bleibendes Verdienst ist die Kodifizierung der Ordensregel, die hier als Hauptquelle für die Ausarbeitung des Themas dient.
Unter seiner Leitung wurde der Orden des Hl. Johannes nach dem Vorbild der Tempelritter in einen Ritterorden umgewandelt.
Somit übernahm er neben karitativen auch militärische Aufgaben.
Dies ist nicht verwunderlich, da bereits viele Ritter Mitglieder des Ordens waren.
Die Sicherheit der Pilger auf ihrem Weg von und nach Jerusalem und in den Hospitälern zu gewährleisten, war eine bloße Konsequenz ihres Ziels, sich um ihre Herren in jeder Hinsicht umfassend anzunehmen.


Verteidigung von Koilesyrien durch Raimund du Puy
Gemälde von Édouard Cibot (1799–1877), 1844, im Auftrag von Louis-Philippe für das Historische Museum von Versailles
163


Der König von Jerusalem, Fulko V. von Anjou 
(das Bild zeigt ihn bei seiner Hochzeit mit Königin Melisende am 2. Juni164),


betraute Raimund du Puy im Jahr 1131
mit der Verteidigung der Stadt Beerseba165,


mit der Grenzburg Beit Gibelin166
(heute: Beit Guvrin / Bayt Jibrin)
im Jahr 1136 und

167
168
und der Burg Krak des Chevaliers im Jahr 1142 .


Raimund du Puy bietet König Balduin II. von Jerusalem seine Dienste an.
(Fresko im Großmeisterpalast in Valletta)169

Das Bild zeigt einen Kupferstich von Raimund (Raymundus)
vom Orden des Hl. Johannes .

Identität: Die lateinische Inschrift oben links identifiziert ihn als "Raymundus ordinis Iohanitarum Magister electus" (Raimundus, erwählter Meister des Ordens des Hl. Johannes). Die Unterschrift unten rechts ist "Iohanser Naister", eine historische Schreibweise für Johannes Naister, was ebenfalls auf den Orden des Hl. Johannes hinweist.

P830C1T11#yIS1 Bild171 Die Doppelrolle des Ordens des Hl. Johannes als Ritter- und Hospitalorden wird erstmals aktenkundig in einem
päpstlichen Spendenaufruf
vom 20. Februar 1131,
dem Rundschreiben
„Quam amabilis Deo“
172
von Papst Innozenz II.
(1130 – 1143):

Innozenz Bischof, den ehrwürdigen Brüdern, den Erzbischöfen, Bischöfen (usw.)

Gruß und apostolischen Segen. Wie gottgefällig und hochgeehrt das Hospital zu Jerusalem (Xenodochium) ist, welche angenehme und schätzbare Unterkunft es den armen Pilgern bietet, das haben diejenigen zur Genüge erfahren, die, getrieben von innerer Frömmigkeit unter Gefahren zur See und Gefahren zu Land die hl. Stadt Jerusalem und das Grab des Herrn besuchen. Dort (im Hospital zu Jerusalem) werden nämlich die Armen und Elenden wieder zu Kräften gebracht, den Kranken werden tausendfache Dienste der Nächstenliebe geleistet, und die durch mannigfache Mühen und Gefahren geschädigt sind, erhalten hier ihre alte Spannkraft wieder, und damit sie selbst die durch den Erdenwandel unseres Herrn Jesus Christ geheiligten Orte bereisen können, übernehmen es die Brüder dieses Hauses, stets bereit für ihre Brüder (die Pilger) ihr Leben einzusetzen, mit den zu diesem Zwecke ganz besonders ausgewählten und auf ihre Kosten unterhaltenen Knappen und Reittieren die Pilger vor den Angriffen der Ungläubigen sowohl auf dem Hinweg als bei der Rückkehr zu beschirmen. Das sind die Leute, durch welche Gott die morgenländische Kirche von dem Schmutze der Ungläubigen reinigt und die Feinde des christlichen Namens bekämpft. Und da zu einem so frommen und gottgefälligen Werk ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, so appellieren wir durch diese Bulle an Eure Mildtätigkeit, dass Ihr mit Eurem Überfluss der Not jener abhelft und die Euch anvertraute Herde mit Nachdruck ermahnt, in die Fraternität jener einzutreten und zum Unterhalt der Pilger und Bedürftigen Kollekten zu veranstalten, wodurch zugleich die Vergebung der Sünden erwirkt wird. Dabei sollt Ihr wissen, dass wir dieses Haus der Hospitalität mit all seinem Zubehör in des hl. Petrus und Unsern Schutz genommen und darüber ihm ein urkundliches Zeugnis ausgestellt haben. Wer also von seinem, ihm von Gott verliehenen Vermögen diesen Brüdern beisteht und als Genosse in ihre Fraternität eintritt, auch jährlich ihnen ein Gewisses zahlt, dem verleihen wir aus dem Gnadenschatz der Apostel Petrus und Paulus einen einwöchentlichen Ablass. Kraft apostolischer Machtvollkommenheit setzen wir ferner aus Hochachtung gegen dieses verehrungswürdige Haus fest, dass diejenigen, welche die Fraternität desselben angenommen haben, wenn zufällig die Kirchen, zu denen sie gehören, zur Zeit ihres Todesfalls mit dem Interdikt belegt sein sollten, ein kirchliches Begräbnis genießen sollen, vorausgesetzt, dass sie nicht selbst exkommuniziert und persönlich mit dem Bann belegt sind! Auch soll den Genossen der Fraternität, denen die Prälaten die Beerdigung bei ihren Kirchen nicht gestatten wollen, gestattet sein, falls sie nicht persönlich exkommuniziert sind, an den Gräbern derselben dargebrachte Opfergaben, ohne irgendwelche Einsprache behalten zu dürfen, gleich denen, die für die anderen dort Ruhenden dargebracht werden. Dabei sollen diejenigen, welche in die Fraternität aufnehmen und die Kollekten sammeln, in des hl. Petrus und Unseren besonderen Schutz genommen werden, unbeachtet der Rechte ihrer Vorgesetzten. Kommen die mit dieser Einsammlung beauftragten Brüder in irgendeine Stadt, Burg oder Dorfschaft, die vielleicht unter dem Interdikt steht, so sollen zur Feier ihrer frohen Ankunft einmal im Jahre die Kirchen geöffnet und der Gottesdienst mit Ausschluss der Exkommunizierten zelebriert werden. Zur Erhöhung ihres Verdienstes befehlen wir Euch, dass ihr diese Satzung Euren Pfarrkindern durch besondere Schreiben mitteilen lasst; wir verordnen auch, dass, wenn einige Eurer Kleriker den Brüdern des genannten Hospitals mit Erlaubnis ihres geistlichen Vorgesetzten freiwillig und umsonst ein oder zwei Jahre lang dienen wollen, sie nicht daran gehindert werden sollen, auch ihre Benefizien und Einkünfte nicht verlieren dürfen.

Gegeben zu Chalons am 20. Februar, in der achten Indiktion, im ersten Jahre des Pontifikats des Papstes Innozenz II

Der Aufruf des Papstes, der Fraternität/Bruderschaft beizutreten, bezieht sich nicht auf den Orden selbst oder die Bruderschaft des Hl. Johannes, aus der der Orden hervorgegangen ist, sondern auf ein neues Institut, ähnlich dem zeitgenössischen Dritten Orden des Heiligen Franziskus oder den Benediktineroblaten. Diese Bruderschaft ist eine Gemeinschaft aller, die den Orden durch Gebete und finanzielle Spenden sozusagen als Fördermitglieder unterstützen möchten. Kurz nach seiner Wahl zum Großmeister schreibt Raimund du Puy um 1121 über diese Bruderschaft:

„An alle Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Prioren, Grafen und alle Gläubigen, sowohl die Gegenwärtigen als auch die Zukünftigen: Raymond, der Diener der Armen Christi, sendet Grüße.

Da ich nach dem Tod des Herrn Gérard zum Diener der Armen Christi ernannt worden bin, bitte ich eure Liebe inständig, dass ihr eure Almosen und eure Unterstützung für dieses heilige Hospital in Jerusalem nicht mindert, sondern sie vielmehr vermehrt. Wir tun dies, damit ihr an den Wohltaten und Gebeten teilhaben mögt, die in Jerusalem für die gesamte Christenheit verrichtet werden.

Denn diejenigen, die unserer Bruderschaft beigetreten sind oder ihr in Zukunft beitreten werden, sollen sich der Barmherzigkeit Gottes ebenso sicher sein, als ob sie selbst in Jerusalem gekämpft hätten. Sie werden die Krone der Gerechtigkeit empfangen.“173


Papst Innozenz II. bestätigte 1135
die dem Orden von seinen Vorgängern gewährten Privilegien174:

Innozenz (II.) (usw.) (wünscht seinem) in Christus geliebten Sohn Raymund im Pilgerhaus zu Jerusalem und seinen Nachfolgern, die nach kanonischem Recht eingesetzt sein werden. (Heil) auf ewig. Wir bekennen, dass wir durch Fügung des Herrn mit der Bestimmung zum Dienste des Heiligen Stuhles bestellt worden sind, dass wir seine Söhne, wenn sie um Hilfe flehen, wirksam unterstützen und die heiligen Orte, wie der Herr sie gegeben hat, schützen sollen. Deswegen, im Herrn geliebter Sohn, Präpositus Raymund, greifen wir, angeregt durch deinen frommen Eifer für die Hospitäler, deine Bitte mit schuldigem Wohlwollen auf und stellen das Pilgerhaus, das von deinen Vorgängern in der Stadt Jerusalem neben der Kirche des seligen Johannes des Täufers eingerichtet worden ist, unter den sicheren Schutz des Apostolischen Stuhles, nach dem Vorbild unserer Vorgänger heiligen Angedenkens, der römischen Päpste Paschalis, Calixtus und Honorius. Wir setzen nämlich fest, dass alles das, was, um die Bedürfnisse der Pilger und Armen zu stillen, in den Pfarreien der Kirche Jerusalem sowohl als auch in denen anderer Kirchen und in den Bethäusern der Gemeinden aufgrund der emsigen Bemühungen deines Vorgängers seligen Andenkens Gerhardus und deiner eigenen für dieses Pilgerhaus erworben oder von irgendwelchen gläubigen Männern geschenkt worden ist, was in Zukunft, so Gott will, geschenkt oder auf andere rechtschaffene Weise erworben wird und was von den ehrwürdigen Brüdern des Bischofssitzes von Jerusalem abgetreten worden ist, unbehelligt und ganz bewahrt bleibe, sowohl für dich, geliebter Sohn, Propst Raymund, als auch für deine Nachfolger und für die Brüder, die dort Sorge tragen für die Pilger. Wir bestimmen auch, dass die Schenkungen, die die frommen Fürsten aus Abgaben und Steuern diesem Pilgerhaus zuerkannt haben, als rechtskräftig gelten sollen. Wir bestätigen außerdem die Pilger- und Armenhäuser im Abendland, in der Nähe der Burg des heiligen Aegidius, bei Asti, Pisa, Bari, Otranto, Tarent, Messina, die berühmt sind durch den Namen Jerusalem, ferner alle Ehren und Besitzungen, die euer Pilgerhaus diesseits und jenseits des Meeres in Asien oder in Europa gegenwärtig schon hat oder in Zukunft mit Hilfe des Herrn erlangen kann, und zwar dir wie deinen Nachfolgern, die sich im Bemühen für die Hospitäler hervortun, und durch euch diesem Pilgerhaus für alle Zeiten, und wir ordnen an, dass all das unter dem Schutz und der Verfassung des Römischen Stuhles verbleiben soll. Überdies verordnen wir, dass ihr den zehnten Teil eurer Früchte, wo immer ihr sie bei euren Einnahmen sammelt, ohne Einspruch der Bischöfe oder der bischöflichen Beamten für euer Pilgerhaus behalten und besitzen dürft. Wir setzen fest, dass kein Bischof in den euch unterstellten Kirchen die Strafe des Interdikts oder der Exkommunikation verkünden darf. Wenn jedoch ein allgemeines Interdikt in einer Stadt oder an einem anderen Ort verkündet worden ist, sollt ihr, allerdings unter Ausschluss der Laien und bei verschlossenen Türen und ohne Schlagen der (Glocken) Zeichen, die göttlichen Geheimnisse feiern dürfen. Nach deinem Tod, der du jetzt Präpositus dieses Ortes bist, oder nach dem Tod eines deiner Nachfolger, soll keiner dort Vorsteher werden durch List des Erschleichens oder mit Gewalt, nur derjenige, den die Brüder nach dem Willen Gottes für die Wahl vorgesehen haben. Also setzen wir fest, dass es überhaupt niemandem erlaubt sein soll, dieses Pilgerhaus ohne weiteres in Unordnung zu bringen oder seinen Besitz zu entwenden, entwendeten Besitz zurückzuhalten, zu drohen oder es mit unbesonnenen Belästigungen heimzusuchen, sondern dass alles von dem unangetastet bleibt, für dessen Erhaltung und Führung es bestimmt ist, in jeder Hinsicht für alle Zukunft. Wenn nun irgendein Geistlicher oder Laie wagen sollte, obwohl er diese Urkunde mit unserer Bestimmung kennt, gegen sie zu handeln, so soll er zwei oder drei Mal vermahnt werden. Wenn er seine Schuld nicht zu entsprechender Zufriedenstellung korrigiert, soll er der Würde seines Amtes und seiner Ehre verlustig gehen und anerkennen, dass er nach göttlichem Urteil eines Verbrechens schuldig ist und soll vom heiligsten Fleisch und Blut Gottes und unseres Herrn Jesus Christus ferngehalten und in einer letzten Untersuchung einer scharfen Strafe unterzogen werden. Mit allen, die diesem Orte seine Rechte wahren, sei der Friede unseres Herrn Jesus Christus, auf dass sie hienieden die Frucht der guten Tat in Empfang nehmen und bei dem gestrengen Richter den Lohn des ewigen Friedens finden. Amen, amen, amen ..

Am 7. Februar 1137
bestärkte Innozenz II. den Hospitalmeister Raimund in seinen Aufgaben,
stellte den Orden unter seinen Schutz und gewährte ihm weitere Privilegien175:

Innozenz II. (usw.) wünscht dem geliebten Sohn Raymund, dem Meister des Pilgerhauses der heiligen Stadt Jerusalem, und seinen Brüdern, den gegenwärtigen wie den zukünftigen, (Heil) auf ewig. Die Religion des christlichen Glaubens glaubt in frommer Weise und bekennt in Wahrheit, dass unser Herr und Heiland Jesus Christus, obwohl er reich an allem war, für uns arm geworden ist. Deswegen verspricht er auch denjenigen, die ihm nacheifern, den Preis entsprechenden Trostes. ,Selig', sagt er, ,die ihr arm seid, denn euer ist das Himmelreich.' Und derselbe Vater der Waisen und Hort der Armen spricht im Evangelium, in dem er uns zu Gastfreundschaft und guten Werken ermahnt: , Was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.' Er hat auch, um die außergewöhnliche Güte solcher Menschlichkeit zu zeigen, versichert, dass er selbst für einen Becher kalten Wassers den Lohn zahlen werde. Und wir, denen es vom aufgetragenen Amt her zukommt, für die, die nah und fern sind, mit väterlicher Liebe zu sorgen, sehen euer Opfer mit dem schuldigem Wohlwollen an und nehmen, wie ihr es verlangt, das Hospitalhaus der heiligen Stadt Jerusalem unter den Schutz des hl. Petrus und sichern die Personen und Sachen, die dazu gehören, durch das Privileg des Apostolischen Stuhles. Wir setzen fest, dass alle Besitzungen, alle Güter, die dieser Ort gegenwärtig nach weltlichem und kanonischem Recht besitzt oder in Zukunft durch Schenkung der Päpste, Freigebigkeit der Könige und Fürsten, Opfer der Gläubigen oder auf andere rechtmäßige Weise, so Gott will, erwerben kann, in alle Ewigkeit sicher sei und ungeschmälert verbleibe. . .

Es folgt die Bestimmung, dass denjenigen, welche das Hospital unterstützen, der Erlass eines Siebentels ihrer Sündenstrafen zuteilwird. Im Falle eines Interdiktes haben die Hospitäler das Recht kirchlichen Begräbnisses. Sie können die unter Interdikt stehenden Kirchen einmal im Jahr öffnen, dort Gottesdienst halten und sammeln.

Um 1140 appellierte Papst Innozenz II. an die gesamte Kirche,
den Orden bei seinen Aufgaben zu unterstützen176:

Innozenz II. (usw.) wünscht den ehrwürdigen Brüdern, den Erzbischöfen, Bischöfen, Äbten und allen Vorstehern der Kirchen, an die diese Urkunde gelangt, Heil .. . (usw.). Wie Gott wohlgefällig und den Menschen ein verehrungswürdiger Ort ist, welche angenehme und nützliche Herberge das Pilgerhaus von Jerusalem den Pilgern und Armen bietet, das erkennen immer wieder jene, die durch mannigfaltige Gefahren zu Wasser und zu Land, von frommer Verehrung angespornt, die Heilige Stadt Jerusalem und das Grab des Herrn besuchen. Dort nämlich werden die Bedürftigen und Armen versorgt, auf vielfältige Weise den Kranken die Dienste der Menschlichkeit erwiesen und die durch mancherlei Strapazen und Gefahren Ermüdeten nach besten Kräften gestärkt. Dort sorgen in frommer Weise und sorgfältig die Diener, die die Brüder des Hauses zu diesem Zweck speziell abgestellt haben und, wenn es die Zweckmäßigkeit verlangt, auf eigene Kosten unterhalten, dafür, dass diejenigen, die zu den heiligen Orten, die durch die leib liehe Anwesenheit unseres Herrn Jesus Christus geweiht worden sind, sicher gehen können. Weil nun den Brüdern zu einem so ungeheuren Aufwand die Mittel nicht ausreichen, ermahnen wir eure mildtätige Liebe durch apostolisches Schreiben im Herrn, dass ihr von eurem Überfluss ihren Mangel ausgleicht und das euch anvertraute Volk mit häufigen Ermahnungen auffordert, zur Tilgung ihrer Sündenschuld ihre Brüderschaft anzunehmen und zur Unterstützung der Pilger Sammlungen zu veranstalten, wohl wissend, dass wir das Hospital mit allem, was dazu gehört, unter den Schutz des Heiligen Petrus genommen und durch unsere schriftliche Urkunde gesichert haben ...

Es folgen die Privilegien für den Fall des Interdikts wie im Text der Urkunde des gleichen Papstes an den Ordensmeister Raymund vom 7.2.1137.

King (ein englischer Historiker des Ordens) berichtet, dass die Ritter des Hospitals schon lange vor dem Tod Raimund du Puys in England fest etabliert waren und ihnen 1140 Shingay177 in Cambridgeshire zugesprochen worden sein soll … Mitte des 12. Jahrhunderts … wurde Land in Clerkenwell178 geschenkt, auf dem das Großpriorat, der Hauptsitz des Ordens in England, errichtet wurde.

Es war Papst Anastasius IV.179
(1153–1154),
der dem Orden
in seiner Bulle „Christianae
fidei religio
“180 das Recht verlieh, Priester aufzunehmen und völlig unabhängig von der bischöflichen Jurisdiktion zu sein. Das heißt, der Orden war von da an direkt dem Papst unterstellt. Daher begann man, die Ordensmitglieder in drei Klassen zu unterteilen: die Priester, die Ritter und die „dienenden Brüder“.

Bild181

Anastasius, Bischof und Diener des Herrn, an seinen geliebten Sohn Raimund, den Rektor des Hospitals in Jerusalem, und an seine Brüder, die gegenwärtigen und zukünftigen, die für immer geistliches Leben, Gesundheit und den päpstlichen Segen erhalten. Die christliche Kirche glaubt fest daran und bekennt aufrichtig, dass Jesus Christus, unser Herr, zwar reich an allem war, aber um unseretwillen arm wurde. Deshalb verspricht er denen, die ihm nachfolgen, den Lohn des Trostes: „Selig sind die Armen, denn ihnen gehört das Himmelreich.“ Wie der Vater der Waisen und der Retter der Armen, der uns zu Gastfreundschaft und Großzügigkeit ermahnt, sagt das Evangelium: „Was ihr für einen meiner letzten Brüder getan habt, das habt ihr für mich getan.“ Und um die Vollkommenheit dieser Tugend weiter zu demonstrieren, versichert er uns, dass er uns sogar für einen Becher kaltes Wasser belohnen wird. Wir jedoch, deren Pflicht es ist, den Menschen in Nah und Fern väterliche Fürsorge zukommen zu lassen, nehmen euch in eurer Hingabe an und gewähren ihnen unsere Gunst in dem, worum sie uns bitten. Und dem Beispiel unserer Vorgänger folgend – Innozenz, Coelestin, Lucius, Eugenius und aller römischen Päpste seligen Andenkens – nehmen wir den Schutz des heiligen Petrus vom Hospital und die Zuflucht in der heiligen Stadt Jerusalem an und schützen jegliches Eigentum mit den Privilegien des Heiligen Stuhls.

Wir verfügen, dass alle Güter und Besitztümer, die das Hospital zur Unterstützung der Bedürfnisse der Pilger und der Armen in den Pfarreien der Kirchen von Jerusalem oder anderer Kirchen erwirbt oder für die sorgfältige Versorgung der Armen erwirbt oder von irgendjemandem gespendet werden, sowie künftige Zuwendungen von Königen und Fürsten, die aus Gottes Gnade gewährt werden, oder auf andere Weise erworbene Güter; Was auch immer die ehrwürdigen Brüder des Jerusalemer Bischofssitzes den Priestern der Kirche rechtmäßig für euch oder eure Nachfolger sowie für die Brüder, die sich um die Pilger kümmern, gespendet haben, so verfügen Wir, dass all dieses (Eigentum) friedlich und vollständig dem Orden zugewiesen wird.

Sollte dem Heiligen Haus zur Ehre Gottes ein Grundstück übergeben worden sein, dürft ihr dort Gebäude errichten, Kirchen errichten und Friedhöfe entsprechend den Bedürfnissen der dort lebenden Menschen anlegen, bis nahegelegene Abteien diese Aufgabe übernehmen können. Sobald die euch zugesprochenen Ländereien rechtmäßig vergeben sind, dürft ihr hier Kapellen gründen und Friedhöfe anlegen, um den Bedürfnissen der Pilger und der Brüder, die an eurem Tisch speisen, gerecht zu werden. Wir verfügen außerdem, dass die Nachfolger eurer Bruderschaft, unbeschadet der Meister, unter Unserem Schutz und dem des Heiligen Petrus bleiben und, wohin sie auch auf Erden reisen, Frieden bringen sollen.

Wir haben außerdem verfügt, dass jedem, der Eurer Bruderschaft beigetreten ist, im Falle, dass der Kirche, der er angehört, die Durchführung von Gottesdiensten untersagt ist, und im Falle seines Todes die kirchliche Beerdigung nicht verweigert werden darf, bis er namentlich exkommuniziert wurde.

Falls einer der von Euch gesandten Brüder, die die oben genannte Bruderschaft oder das Konzil empfangen sollen, in einer Stadt oder einem Dorf ankommt und dort Gottesdienste verboten sind und dieser Ort die Ehre Gottes des Allmächtigen nicht verdient, muss die Kirche einmal jährlich nach der glücklichen Ankunft der Brüder geöffnet werden. Wenn sich die Exkommunizierten abwenden, muss der Gottesdienst abgehalten werden.

Und bis Euer gesamtes Vermögen für die Unterstützung von Pilgern und Armen oder für andere Zwecke ausgegeben ist, verfügen Wir, dass kein Laie oder Geistlicher auch nur daran denken soll, Kirchenzehnten zu erpressen oder die Früchte Eurer Arbeit zu ernten. Wir verfügen, dass es selbst Bischöfen nicht gestattet sein wird, Interdikte, Suspendierungen oder Exkommunikationen gegen, die Euch anvertrauten Kirchen zu verhängen. Sollte jedoch über diese Orte ein allgemeines Interdikt verhängt werden, dürfen Gottesdienste diskret, hinter verschlossenen Türen und ohne Glockengeläut abgehalten werden, bis die betreffende Kirche ausdrücklich exkommuniziert wird.

Damit es euch nicht an der Fülle des Heils und der Fürsorge für eure Seelen mangelt und damit das Sakrament der Kirche und die Gottesdienste für euch und die Armen Christi problemlos organisiert werden können, verfügen Wir, dass ihr Geistliche und Priester, gleich woher sie kommen, für euch aufnehmen dürft, sofern ihr ihre Reinheit und ihren geistlichen Rang nachweist und euch durch Briefe und übereinstimmende Zeugenaussagen besser über sie informiert. Ihr könnt sie sowohl in euren Hauptinstitutionen als auch in anderen notwendigen Einrichtungen behalten, sofern sie keinen Bezirken oder Diözesen verpflichtet sind und den Dienst des Ordens nicht schädigen wollen.

Und sollte der Bischof euch nicht einen Geistlichen geben wollen, habt ihr dennoch das Recht, ihn aufzunehmen und zu behalten, ungeachtet der Autorität der Heiligen Römischen Kirche. Diese Amtsträger dürfen niemandem außerhalb eures Ordens unterstellt sein, mit Ausnahme des Papstes.

Wir sind außerdem verpflichtet, euch zu bekleiden mit der Vollmacht, freie Laien ohne Einwände in eure Gesellschaft für die Armen aufzunehmen.

Wir verbieten euch, eure Brüder, die eurer Gesellschaft beigetreten sind, von ihr aufgenommen wurden, Gelübde abgelegt und Ordensgewänder angelegt haben, in die Welt zurückzugeben. Es wäre falsch, wenn jemand, nachdem er das Gelübde abgelegt, das Kreuz des Allerhöchsten gefunden und Ordensgewänder angelegt hat, diese aufgibt.

Und niemand sollte ohne vorherige Zustimmung der Brüder oder des Abtes dieses Klosters in ein großes oder kleines Kloster ziehen. Wenn die Brüder ihn nicht aufnehmen wollen, sollte der Bruder nicht ziehen, selbst wenn er die Erlaubnis dazu erhalten hat. Weder ein Laie noch ein Geistlicher sollte die Vollmacht erteilen, Brüder aufzunehmen oder zu behalten.

Die Weihe von Altären oder Basiliken (eine Basilika ist eine mittelalterliche christliche Kirche, meist kreuzförmig – Anmerkung des Übersetzers), die Ordination von Priestern, die in den heiligen Stand versetzt wurden, und andere kirchliche Sakramente liegen in der Verantwortung des Bischofs der Diözese. Vorausgesetzt natürlich, dass er katholisch ist, die Ansichten des Apostolischen Stuhls teilt und ihm wohlgesinnt ist, muss er Ihnen die beschriebenen Sakramente ohne Einwände gewähren. Andernfalls steht es Ihnen frei, nach eigenem Ermessen einen anderen katholischen Bischof, der von unserer Autorität unwiderlegbar unterstützt wird, um die Erfüllung Ihrer Bitte zu bitten.

Und im Falle des Todes des Leiters und Direktors soll niemand dieses Amt durch Betrug, List oder Gewalt übernehmen, sondern nur jemand, der von den Brüdern nach dem Willen Gottes ausgewählt wird.

Darüber hinaus sichern wir Ihnen die Ämter und das Eigentum hier und in Übersee, in Asien und Europa, die das Krankenhaus rechtmäßig besitzt oder auf rechtmäßige Weise erwerben kann, damit durch Ihre Bemühungen Fortschritte im Krankenhausgeschäft erzielt werden können. Niemand soll so töricht sein, die oben genannten Arbeiten zu stören, das Eigentum der Krankenhäuser zu beschlagnahmen oder gestohlenes Eigentum aus den Krankenhäusern einzubehalten, um sie zu schwächen oder durch Gewalt zu stören. Und alles, was für euch und zu eurer Unterstützung gegeben wurde, soll unversehrt und sicher bewahrt werden, und euch soll auch in Zukunft alles zu jedem beliebigen Zweck gegeben werden, unter gebührendem Respekt vor der Autorität des Apostolischen Stuhls und der kirchlichen Gerechtigkeit des Bischofs der Diözese.

Und wer in Zukunft, ob Geistlicher oder Laie, dieses Gesetz von uns kennt und versucht, es nach der dritten Mahnung rücksichtslos zu verletzen, soll, bis er den Schaden vollständig wiedergutgemacht hat, seiner Macht und seines Amtes enthoben und aller Selbstachtung beraubt werden. Er soll wissen, dass er für das begangene Verbrechen der göttlichen Gerechtigkeit unterworfen ist, und er soll vom heiligen Leib und Blut unseres Herrn, Gottes und Erlösers Jesus Christus exkommuniziert und schließlich persönlicher Rache ausgesetzt werden. Doch allen, die dieses Gesetz einhalten, möge der Friede unseres Herrn Jesus Christus zuteilwerden, wenn sie die Früchte ihrer guten Taten ernten, und möge ihnen beim himmlischen Gericht ewiger Frieden zuteilwerden. Amen, amen, amen.

Gegeben im Lateran von Roland, Priester der Heiligen Römischen Kirche, an den Kanzler, am 21. Oktober, in der dritten Proklamation, im Jahr 1154 nach der Auferstehung unseres Herrn, im zweiten Jahr des Pontifikats von Papst
Anastasius IV.


Raimund du Puy182

Die ersten Niederlassungen und Ordenshäuser (Kommenden) entstanden in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts infolge von Schenkungen an den Orden nach dem Ende des 2. Kreuzzugs (1147-1149), an dem eine größere Zahl deutscher Fürsten und Ritter teilgenommen hatten, aus Dankbarkeit, weil viele als Kranke oder Verwundete von den Johannitern/Maltesern gesund gepflegt worden waren.

alle Besitzungen in Österreich und im ganzen Deutschen Reich.

189

Raimund führte auch das Große Siegel des Ordens ein, die bleierne Bulla, die mit einigen Modifikationen vom 12. Jahrhundert bis 1798 in Gebrauch blieb. Bis 1278, als Nicholas de Lorgne eine separate Conventual-Bulla einführte, gab es keinen Unterschied zwischen dem Siegel des Großmeisters und dem des Ordens. Das allgemeine Design des Siegels zeigte auf der Vorderseite den Großmeister, der im Gebet vor dem Patriarchen Kreuz kniete. Dieses Bild wurde üblicherweise von den heiligen Buchstaben Alpha und Omega begleitet, die auf die Wiederkunft Christi hinwiesen. Das zentrale Bild war von einer Legende mit dem Namen des Meisters umgeben, gefolgt von der offiziellen Bezeichnung CVSTOS.190“


Bleisiegel von Raimund du Puy191

Das Siegel von Raimundus du Puy. Es wurde unter den Mauern von Norwich Castle gefunden. Auf der Vorderseite kniet der Kustos vor einem Patriarchalkreuz, die Legende lautet „+ Raimundus Custos Hospitalis Hierusalem“. Die Rückseite zeigt eine Kirche mit drei Kuppeln, die zweifellos die Grabeskirche darstellen soll. Die untere Hälfte zeigt das Innere mit dem Grab Jesu. Am oberen Ende befindet sich ein Kreuz, darüber eine Lampe und am unteren Ende vermutlich ein schwingendes Weihrauchfass. Die Legende lautet „+ Hospitale De Hierusalem“. Die „drei Kuppeln“ sind in Wirklichkeit die vereinfachte Darstellung Jerusalems aus dem Siegel des Königreichs Jerusalem, sie repräsentieren den Felsendom, die Grabeskirche und den Davidsturm.192

193

Als Raimund du Puy im Jahr 1160 starb, war er über achtzig Jahre alt.

Wieder ist es René Aubert de Vertôt194,
der ihn lobt, indem er erklärt:

„Die Hospitaliter und alle lateinischen Christen des Ostens, die Zeugen seiner Tugenden waren, verehrten ihn schon im Vorfeld seiner Heiligsprechung als einen der Seligen, ein Titel, der ihm von der Nachwelt bestätigt wurde.“195


Raimund du Puy196